COVID-19-Pandemie – Soforthilfen

– Soforthilfepakete des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes –

Bund und Land haben verschiedene Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die unter den Folgen der COVID-19-Pandemie leiden, beschlossen. Die verschiedenen Hilfsmaßnahmen können ab sofort beantragt werden.

  • Der Bund hat ein milliardenschweres Paket für Soforthilfen bereitgestellt. Hierdurch soll die Liquidität der kleinen Unternehmen gewährleistet werden. Die Soforthilfen werden in Form einer nicht zurückzuzahlenden Einmalzahlung für drei Monate gewährt. Die jeweilige Zahlung beläuft sich auf eine Höhe von 9.000 EUR bei bis zu fünf Beschäftigten oder 15.000 EUR bei bis zu zehn Beschäftigten. Der Antrag kann unter folgendem Link aufgerufen werden. https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/arbeitsmarkt_strukturfoerderung/corona/antrag_soforthilfe.pdf
  • Die Soforthilfen des Landes Schleswig-Holstein sollen nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums vor allem dafür genutzt werden, um entstehende Förderlücken des Bundesprogramms zu schließen und den von der Krise besonders betroffenen Bereich des Hotel- Beherbergungs- und Gastronomiebereichs zusätzlich zu unterstützen. In wieweit hier Hilfen beantragt werden kann, ist daher im Einzelfall festzustellen.
  • Bund und Land haben jeweils für Gewerbetreibende und Selbständige Fonds eingerichtet, aus denen Kredite vergeben werden. Diese haben unterschiedliche Konditionen, welche sich aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. Die Bedingungen für die Gewährung von Krediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden durch den Bund durch entsprechende Maßnahmen verbessert. Im Rahmen des Bundespaketes übernimmt der Staat nun die volle Haftung für die Kredite, nachdem die EU-Kommission die beihilferechtliche Erlaubnis hierfür erteilte.
  • Informationen zu Steuerstundungen und Steuervorauszahlungen finden Sie unter „COVID-19-Pandemie und Steuererleichterungen

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. Sodann können wir die geeignete Unterstützung für Sie finden. Hierfür stehen Ihnen unsere insolvenzrechtlich spezialisierten Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

 

Zuständige Anwälte

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Salim Khan Durani

Dr. Carsten Krage

Janin Marholz

Dr. Tessa Hauschild

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