Kompetenzen

Unsere Leistungen

Für mittelständische Unternehmen ist das Arbeitsrecht ein wichtiges Thema. Unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beantworten Ihnen schnell, sicher und zuverlässig Ihre Fragen. Zu unseren Mandanten zählen dabei vorwiegen Arbeitgeber und Führungskräfte.

Individuelles Arbeitsrecht
Im individuellen Arbeitsrecht umfasst unsere Beratungstätigkeit, z.B. die Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Bonus- und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen sowie die Führung von arbeitsgerichtlichen Prozessen (insbesondere Kündigungsschutzklagen).
Kollektives Arbeitsrecht
Ferner verfügen wir über ausgewiesene Expertise im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere bei Verhandlungen mit Betriebsräten (z.B. beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen oder Sozialplänen sowie in Einigungsstellenverfahren) und Gewerkschaften im Zusammenhang mit tarifrechtlichen Angelegenheiten.

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Schleswig-Holstein wird als "Wiege der Windindustrie" bezeichnet. Wir haben die Entwicklung des Rechts der Erneuerbaren Energien dementsprechend seit seinen frühesten Anfängen begleitet und sind heute eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien auf diesem Gebiet. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Projektierer von Erneuerbare Energie Projekten sowie deren nationale und internationale Projektgesellschaften, Kraftwerksbetreiber (einschließlich sog. Bürgerwindparks) sowie Grundstückseigentümer, die ihre Flächen zur Realisierung von Erneuerbare Energie-Projekten zur Verfügung stellen. Die von uns beratenen Projekte stammen dabei selbstverständlich nicht nur aus dem Bereich der Windenergie, sondern umfassen auch andere Formen regenerativer Energie, wie. z.B. Solarenergie oder Biogas. Unser Beratungsspektrum reicht von der Begründung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen über die rechtliche Begleitung der Finanzierung sowie des operativen Geschäftsbetriebs bis hin zur Rechtsberatung bei dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Erneuerbare Energie-Projekten (insb. von Wind- oder Solarparks). Darüber hinaus haben wir über die Jahre eine besondere Expertise bei der Durchsetzung von Mängel- und Garantieansprüchen im Zusammenhang mit Kraftwerksanlagen (insb. von Windkraftanlagen sowie Solarmodulen) erlangt. "Last but not least" verfügen wir über besonderes Know-how auf dem Gebiet des Energierechts bzw. Energiewirtschaftsrechts.

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Das Gesellschaftsrecht ist eines unserer Hauptbetätigungsfelder. Wir betreuen Unternehmen und deren Gesellschafter in allen Phasen des gesellschaftsrechtlichen Lebenszyklus eines Unternehmens. Wir beraten zur Wahl der Rechtsform der Gesellschaft, bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, zu Kapital- und Strukturmaßnahmen sowie bei Umwandlungen und Umstrukturierungen. Wir haben umfassende Erfahrungen bei der rechtlichen Begleitung von Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen (M&A) sowie bei Finanzierungstransaktionen. Besondere Kompetenz besitzen wir ferner bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung und bei der Interessenvertretung im Zuge streitiger Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.

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Der effektive Schutz der immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens ist in der heutigen Wirtschaft essentiell. Wir beraten Sie umfassend auf dem Gebiet des Urheber-, Marken- und Designrechts z.B. in Anmelde- und Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, der Abwehr marken- und designrechtlicher Verletzungen Dritter oder dem Entwurf von Lizenzverträgen. Ferner stehen wir Ihnen bei wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen zur Seite, insbesondere unterstützen wir Sie bei der Abmahnung von wettbewerbswidrigem Verhalten von Mitbewerbern sowie der Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im gerichtlichen Hauptsacheverfahren. Bei patentrechtlichen Anliegen und im Kartellrecht arbeiten wir seit Jahren vertrauensvoll mit in diesen Gebieten spezialisierten Kanzleien zusammen und können Ihnen auch insoweit Expertise vermitteln.

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Als mittelständische Wirtschaftskanzlei stellen wir für viele unserer Mandanten die ausgelagerte Rechtsabteilung dar. Wir beraten Sie in diesen Fällen in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, die ihre unternehmerische Tätigkeit im alltäglichen Geschäftsleben sowohl lieferantenseitig als auch kundenseitig mit sich bringt. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei im Handels- und Vertriebsrecht. Wir entwerfen Vertragsmuster, etwa für allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Leistungsverträge, Handelsvertreterverträge oder Franchiseverträge. Ferner setzen wir die Interessen unserer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber Kunden, Lieferanten und Vertriebspartnern durch. Besondere Expertise haben wir im Handelsvertreterrecht bei der Abwehr und Durchsetzung von Handelsvertreterausgleichsansprüchen, insbesondere auch im Bereich der Tankstellenpacht.

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Das Immobilienrecht ist für Notare "Brot- und Butter"-Geschäft. Da fünf unserer Rechtsanwälte gleichzeitig als Notare amtieren, ist es fast selbstverständlich, dass wir über eine außerordentliche Expertise auf diesem Gebiet verfügen, die wir auch als Interessenvertreter für unsere Mandanten nutzbar machen. Unsere Erfahrung beschränkt sich dabei nicht nur auf die Gestaltung von gewöhnlichen Grundstückskauf- oder Bauträgerverträgen, sondern umfasst auch die Beratung im Zusammenhang mit komplexen Immobilientransaktionen, wie z.B. bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilienportfolien. Darüber hinaus verfügen wir über vertiefte Kenntnisse des gewerblichen Mietrechts. Zu unseren immobilienrechtlichen Mandanten zählen Investoren, Bauträger, Projektentwickler sowie Bestandshalter.

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Unternehmerische Tätigkeit geht vielfach mit Risiken einher, die zu Krisen führen können. Vier unserer Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht und werden gleichzeitig an den Amtsgerichten Bielefeld, Flensburg, Gifhorn, Hamburg, Hameln, Hannover, Husum, Kiel, Meldorf, Neumünster, Norderstedt, Uelzen und Wolfsburg als Insolvenzverwalter bestellt. Die Cornelius + Krage Insolvenzverwaltung GbR gehört zu den führenden Insolvenzverwaltungen in Norddeutschland. Wir verfügen daher über besondere Expertise um in der Krise befindliche Unternehmer und Unternehmen bei der Überwindung solcher Situationen zu unterstützen. Ziel unserer Beratung ist dabei stets die Erhaltung des Unternehmens. Wir beraten Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung von Restrukturierungs- und Sanierungsplänen unter Einbeziehung der besonderen Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung (wie z.B. der Eigenverwaltung oder des Schutzschirmverfahrens). Wir arbeiten hierbei auch interdisziplinär mit anderen Fachberatern (insb. Steuer- und betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatern) zusammen und können bei Bedarf insoweit auf ein etabliertes Netzwerk zurückgreifen. Sollten wir mit Ihnen gemeinsam feststellen, dass ein Insolvenzgrund vorliegt und damit eine Sanierung nicht mehr möglich ist, unterstützen wir Sie bei der Erstellung und der Einreichung eines Insolvenzantrags. Gläubiger von in der Krise befindlichen Unternehmen unterstützen wir bei der Wahrung ihrer Gläubigerrechte. Wir melden Ihre Forderungen gegen den Schuldner zur Insolvenztabelle an und betreiben ggf. deren gerichtliche Feststellung, wir vertreten Ihre Interessen in Gläubigerausschüssen und/oder Gläubigerversammlungen, wir verteidigen Sie gegen Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern und setzen etwaige Aus- oder Absonderungsrechten gegen den Schuldner bzw. den Insolvenzverwalter durch. Organe von in der Krise befindlichen Unternehmen, insb. Geschäftsführer, Vorstände oder Bei- und Aufsichtsräte, beraten wir im Vorfeld einer Insolvenz zur Vermeidung von Haftungsrisiken , z.B. wegen Insolvenzverschleppung oder Masseschmälerung. Im Insolvenzfall wehren wir in dieser Konstellation für Sie etwaige Haftungsansprüche ab, die von dem Insolvenzverwalter gegen Sie geltend gemacht werden.  

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Auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts unterstützen wir unsere Mandanten bei der Errichtung von Immobilien, technischen Anlagen sowie Infrastrukturprojekten, jeweils in allen Phasen ihres Vorhabens. Ob als Bauherr, Investor, Planer, Bauunternehmer, Lieferant oder Arbeitsgemeinschaft: Wir beraten Sie umfassend mit dem Ziel, Ihr Vorhaben termin-, kostengerecht und funktionsfähig umzusetzen. Wir arbeiten dabei eng mit Ihnen, Ihren technischen Beratern und externen Sachverständigen zusammen. Durch sorgfältige Problemanalyse, ganzheitliches Denken und praxisgerechte Entscheidungshilfen minimieren wir schon bei der Vertragsgestaltung Ihre Risiken und unterstützen Sie bei der gesamten Projektabwicklung. Die notwendigen technischen und betriebswirtschaftlichen Belange behalten wir dabei stets im Auge. Die Prüfung und Durchsetzung von Werklohn-/Lieferforderungen sowie Mängel- und Schadensersatzansprüchen, einschließlich Bürgschaftsinanspruchnahmen, gehört zu unserem täglichen Geschäft. Ebenso beraten wir Sie in Bauversicherungsangelegenheiten und Fragen zum Bau-Avalmanagement. Bei Bauinsolvenzen analysieren wir mit Ihnen den aktuellen Status Ihres Projekts und entwickeln gemeinsam Lösungswege für dessen zügigen Abschluss. Aufgrund unserer engen Verbindung mit der Cornelius + Krage Insolvenzverwaltung GbR verfügen wir über besondere Expertise bei der Gestaltung von Abwicklungsvereinbarungen, der sachverständigen Durchführung von Leistungsstandsfeststellungen und deren Bewertung.  

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Rechtliche Auseinandersetzungen lassen sich im Wirtschaftsleben nicht immer vermeiden. Wir stehen Ihnen in diesen Situationen zur Seite und setzen Ihre Ansprüche durch oder verteidigen Sie gegen etwaige Forderungen von Dritten. Wir vertreten Sie vor allen Gerichten in Deutschland mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. In Schiedsgerichtsverfahren sind wir sowohl als Verfahrensbevollmächtigte als auch als Schiedsrichter tätig. Ferner sind wir mit den Methoden außergerichtlicher Streitbeilegung vertraut; zwei unserer Kollegen sind als Mediatoren ausgebildet. Entsprechend unserer Tätigkeitsschwerpunkte besitzen wir besondere forensische Expertise in Gesellschafterstreitigkeiten, in Fällen der Geschäftsführerhaftung, bei der Durchsetzung von Forderungen gegen in der Krise befindliche bzw. insolvente Unternehmen und bei der Abwehr von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen, in Handelsvertreterangelegenheiten (einschließlich des Tankstellenpachtrechts), in Kündigungsschutzprozessen, bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, in finanzgerichtlichen Auseinandersetzungen sowie bei komplexen bau- und architektenrechtlichen Angelegenheiten.

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Die Agrarwirtschaft hat in den nördlichen Bundesländern ein höhere Bedeutung als andernorts in Deutschland. Als norddeutsche Kanzlei verfügen wir daher "naturgemäß" über besondere Expertise bei der Beratung von Unternehmern und Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Wir beraten unsere Mandanten bei sämtlichen Rechtsfragen, die den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sowie die vor- bzw. nachgelagerten Sektoren betreffen. Zu unserem Beratungsspektrum zählen insbesondere das Landpachtrecht, das Höferecht, das Flurbereinigungs- und Grundstücksverkehrsrecht, die Vertragsgestaltung bei landwirtschaftlichen Kooperationen bzw. Gesellschaften sowie die Beratung bei Betriebsnachfolgen bzw. dem Erwerb/der Veräußerung landwirtschaftlicher Betriebe. Aufgrund unserer besonderen Expertise können wir Sie hierbei bei Bedarf wahlweise anwaltlich oder notariell unterstützen.

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Steuerliche Expertise ist unabdingbare Voraussetzung für eine fundierte gesellschaftsrechtliche Beratung. Zwei unserer Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Steuerrecht. Wir kennen die steuerrechtlichen Problemfelder, die sich im Zusammenhang mit der gesellschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmern und Unternehmen sowie im Rahmen von Unternehmenstransaktionen, insb. bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A) oder Umwandlungsvorgängen (wie z.B. Verschmelzungen, Abspaltungen, Vermögensübertragung) stellen. Bei der Steuergestaltungsberatung arbeiten wir "Hand in Hand" mit Ihrem Steuerberater und setzen dessen Steuerkonzepte mit steuerrechtlichem Sachverständnis rechtlich um. Sollten Sie bislang über keinen Steuerberater verfügen, können wir auf ein etabliertes Netzwerk erfahrener Steuerberater zurückgreifen. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten bei der Klärung komplexer steuerrechtlicher Einzelfragen, insb. bei Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die zuständigen Finanzämter, und vertreten Sie in Rechtsmittelverfahren gegenüber den Steuerbehörden sowie vor den Finanzgerichten. Wir betreuen Sie bei der Nacherklärung nicht gezahlter Steuern zur Vermeidung von Steuerstrafverfahren (sog. Selbstanzeige) und stehen Ihnen bei Betriebsprüfungen oder Steuerfahndungsmaßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte bei. In Fällen von Steuerstrafverfahren arbeiten wir mit Strafrechtsexperten zusammen, die Ihre Verteidigung vor Gericht übernehmen.  

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Ein Unternehmenskauf oder -verkauf ist für den Mandanten häufig eine "once in a lifetime experience". Für uns ist es Tagesgeschäft. Wir verfügen über umfassende Erfahrungen bei der Begleitung von Unternehmenstransaktion (M&A), sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite, sowohl bei exklusiv verhandelten "Deals" als auch im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren. Unsere Kanzleigröße erlaubt es uns, bei Bedarf ein Rechtsanwaltsteam zusammenzustellen, das auch umfangreiche Due Diligence-Aufgaben kurzfristig erledigt. Wir betreuen unsere Mandanten in allen Phasen einer M&A-Transaktion (Unternehmenskauf oder -verkauf), angefangen beim Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung, über die Unterzeichnung einer etwaigen Absichtsvereinbarung (Letter of Intent / Memorandum of Understanding) sowie die Durchführung bzw. Begleitung einer Unternehmensprüfung (sog. Due Diligence) bis zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrags und seines Vollzugs. Aufgrund unserer engen Verbindung mit der Cornelius + Krage Insolvenzverwaltung GbR verfügen wir über besondere Expertise auf dem Gebiet des sog. Distressed M&A (Unternehmenskauf oder -verkauf in der Krise). Unsere Mandanten im Bereich M&A (Unternehmenskauf und -verkauf) sind Einzelunternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer, Finanzinvestoren sowie Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen. Aufgrund unseres Sitzes in Kiel stammen sie vorwiegend aus Norddeutschland, insbesondere Schleswig-Holstein und Hamburg, sowie Skandinavien (Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland). Nach Angaben des renommierten "Juve-Handbuch 2016/2017 - Wirtschaftskanzleien" zählen wir zu den "ersten Anlaufstellen in Schleswig-Holstein für Transaktionen mit regionalem Bezug, aber auch für skandinavische Unternehmen." (vgl. Juve-Handbuch 2016/2017). Auch das Branchenhandbuch "The Legal 500 - Deutschland 2017" führt uns als Top-Tier-Kanzlei für die Region Schleswig-Holstein (vgl. The Legal 500 - Deutschland 2017).  

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