Kompetenzen

Unsere Leistungen

Die Insolvenzverwaltung bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Ziel unserer Arbeit ist stets die Fortführung des insolventen Unternehmens, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Wir begreifen das Insolvenzverfahren als eine strategische Möglichkeit der Sanierung, insbesondere im Wege einer (übertragenden) Sanierung oder mittels Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens. Auf Basis unseres fundierten juristischen und betriebswirtschaftlichen Fachwissens treffen wir bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren wichtige unternehmerische Entscheidungen und schöpfen alle Möglichkeiten aktiv aus, um die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Auf diese Weise haben wir bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich aus der Krise geführt. Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung eines insolventen Unternehmens, ist das Vertrauen aller Beteiligten, insbesondere der Arbeitnehmer und Lieferanten. Dank unserer langjährigen Erfahrungen können wir Arbeitnehmern schnell und zuverlässig klare Antworten auf ihre offenen Fragen geben. Mit verlässlichen Zahlungszusagen haben wir zudem das Vertrauen einer Vielzahl von Lieferanten gewonnen und so ein Netzwerk aufgebaut, das Vertrauen schafft und die Fortführung ermöglicht.

Der Insolvenzplan ist ein vielseitiges Instrument der Masseverwertung, bei dem die Beteiligten nicht an die gesetzlichen Verwertungs- und Verteilungsvorschriften der Insolvenzordnung gebunden sind. Faktisch handelt es sich um einen Vergleich zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern, durch den das insolvente Unternehmen saniert wird. Wir haben langjährige Erfahrungen bei der Erstellung und Durchführung von Insolvenzplänen und haben Insolvenzplanverfahren für Beteiligte schon in verschiedensten Rollen begleitet.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner in der Regel die Befugnis, sein Vermögen zu verwalten und über sein Vermögen zu verfügen. Diese Befugnis geht grundsätzlich auf den Insolvenzverwalter über. Mit der Eigenverwaltung enthält die Insolvenzordnung ein Verfahren, dass es dem Schuldner gestattet, das Insolvenzverfahren unter Aufsicht eines Sachwalters eigenverantwortlich zu betreiben. Wir stehen den Geschäftsführungsorganen des Schuldners bei Eigenverwaltungsverfahren beratend zur Seite oder werden von den Insolvenzgerichten als Sachwalter bestellt.

Das Schutzschirmverfahren soll es dem Schuldner - solange er noch nicht überschuldet und zahlungsunfähig ist - ermöglichen, unter dem Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Der Schuldner wird hierbei unter die Aufsicht eines Sachwalters gestellt. Wir übernehmen in Schutzschirmverfahren die Beratung der Geschäftsführungsorgane oder werden im Schutzschirmverfahren von den Insolvenzgerichten als Sachwalter bestellt.

Neben den bislang klassischen, von der Insolvenzordnung umfassten Restrukturierungsverfahren wie das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet das neue, seit Anfang 2021 geltende Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StrRUG) Möglichkeiten, Unternehmen auch außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens zu sanieren. Noch mehr als im Eigenverwaltungsverfahren bleiben die Organe am „Ruder“. Es erfolgen deutlich weniger einschneidende Maßnahmen als in klassischen Insolvenzverfahren. Wir stehen auch in solchen Verfahren den Geschäftsführungsorganen in Anbahnung und während eines solchen Verfahren beratend zur Seite oder werden durch die Restrukturierungsgerichte zu „Restrukturierungsbeauftragten“ und „Sanierungsmoderatoren“ bestellt. Wir erstellen Ihnen die notwendigen Unterlagen für ein solches Verfahren und entwickeln/entwerfen mit Ihnen den für dieses Verfahren notwendigen Restrukturierungsplan.